Beschreibung
An abwassertechnischen Anlagen müssen oberhalb der Einstiegsstellen zu
Steigeisengängen oder Schachtsteigleitern gemäß GUV-V C5 (bisher GUV
7.4), § 5, Abs. 11, geeignete Haltevorrichtungen vorhanden sein.
Wir bieten Ihnen mobile Einstiegshilfen, die in sämtlichen
Schachteinstiegen stufenlos verspannt werden können. Den
Abwasser-Kanalnetzbetreibern bleibt durch den Einsatz der mobilen
Einstiegshilfen ein teures Nachrüsten der Schachteinstiege mit
geeigneten stationären Haltevorrichtungen erspart.